Zum 1. September 2022 enden die im Rahmen der Coronapandemie erlassenen sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse und haben dadurch direkte Auswirkungen zum Beispiel für Vereine, die ihre Mitgliederversammlung während der Pandemie nicht durchgeführt und keine Satzungsregelungen zur Fortführung der Vorstandsämter haben.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat alles Wichtige hierzu zusammengefasst und stellt außerdem Mustertexte für eine mögliche Satzungsänderung zur Verfügung, um auch in Zukunft Online- oder Hybridversammlungen oder schriftliche Beschlüsse zu ermöglichen.
Eine Übersicht verschaft das Erklärvideo.
Alle wichtigen Informationen sind im DSEErechtstipp unter:
zu finden.
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