Niedersachsen lässt Absonderungsverordnung zum Monatsende auslaufen – Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar
2023
Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern.
Die Verordnung sieht unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Niedersachsen hat sowohl die Herbstwelle im Oktober, als auch die derzeit abebbende Winterwelle ohne eine COVID-bedingte Überlastung unseres Gesundheitssystems gut überstanden. Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat. Dies liegt vor allem an den guten Impfquoten und einer hohen Grundimmunität in unserer Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund ist das Auslaufen der Isolationspflicht zum Monatsende vertretbar und der richtige Schritt in Richtung Normalität im Umgang mit COVID-19. Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.“
Niedersachsen hebt ab den 2. Februar 2023 die Maskenpflicht
im ÖPNV auf
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 1. Oktober 2022:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen
Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) - in der Lesefassung gültig ab 1. Oktober 2022
Niedersächsische Absonderungsverordnung – gültig ab
22. November 2022:
Niedersächsische Absonderungsverordung (gültig ab 22. November 2022 bis 31. Januar 2023)
Alle aktuellen Regelungen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Niedersachen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Quellen:
Landkreis Emsland; niedersachen.de; Robert-Koch Institut; WHO; NOZ;
AOK; infektionsschutz.de; Bundesgesundheitsministerium
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