Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 29. April 2022:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen
Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) - in der Lesefassung gültig ab 2. Mai 2022
» Verlängerung der Geltungsdauer und kleine Änderungen in der Corona-Verordnung
Niedersächsische Absonderungsverordnung – gültig ab 30. April 2022:
Niedersächsische Absonderungsverordnung mit Änderungs-Verordung vom 29. April 2022
Quelle: www.emsland.de
*Aufgrund der vorwiegend milden Corona-Verläufe ergeben sich aus der Zahl der Neuinfektionen keine unmittelbaren Konsequenzen oder Beschränkungen auf Basis der niedersächsischen Corona-Verordnung. Da die Werte aufgrund der Meldesystematik des Landes zum Wochenstart zudem nur bedingt aussagekräftig sind, wird diese Statistik zukünftig (ab Mai 2022) nur noch ein Mal pro Woche (in der Regel mittwochs) aktualisiert und veröffentlicht.
Tagesaktuelle Informationen (u.a. auch die emslandweite Inzidenz) gibt es weiterhin im Dashboard des Robert-Koch-Institutes unter https://corona.rki.de sowie in der entsprechenden Rubrik beim Land Niedersachsen.
Quellen:
Landkreis Emsland; niedersachen.de; Robert-Koch Institut; WHO; NOZ;
AOK; infektionsschutz.de; Bundesgesundheitsministerium
|
|
|