Hier haben Sie die Möglichkeit sich über Fördermöglichkeiten zu informieren.
Sportförderung Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland gewährt Kommunen sowie Sportvereinen und Sportfachverbänden, die Mitglied im Kreissportbund Emsland sind, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für Neu-, Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für die Anschaffung von Sportgeräten und Ehrenpreisen für sportliche Veranstaltungen.
Darüber hinaus werden Zuschüsse für die Förderung übergeordneter Institutionen, wie z. B. dem Kreissportbund Emsland und kreisweiter Projekte wie „InduS – Inklusion durch Sport im Emsland“, gewährt oder auch Sportlerinnen und Sportler für ihre besonderen Leistungen im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Emsland ausgezeichnet.
Nähere Informationen über die Fördermöglichkeiten des Landkreises Emsland finden Sie im Kreisrecht in der Richtlinie über die Förderung des Sports im Landkreis Emsland unter Punkt 40.8. Hilfestellungen für die Antragstellung bieten der untenstehende Antragsleitfaden sowie der Vordruck für die Auflistung etwaiger Eigenleistungen.
Da für die Zuschussgewährung einer Maßnahme eines Vereins oder Fachverbandes ein Zuschuss der örtlichen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde in mindestens gleicher Höhe erforderlich ist, ist die jeweilige Kommune zunächst zu kontaktieren und ein Antrag von dort mit entsprechender Stellungnahme an den Landkreis Emsland weiterzuleiten.
Für Rückfragen zu den Fördermöglichkeiten steht der Fachbereich Bildung des Landkreises Emsland, Frau Lammers, Kreishaus Meppen, Raum 364, Tel.: 05931 44-2364, E-Mail: christina.lammers@emsland.de, zur Verfügung.
Sportlerehrung:
Auskünfte und Meldungen zur Auswahl der Sportlerinnen und Sportler für die Sportlehrehrung des Landkreises Emsland erteilt der Kreissportbund Emsland e. V., Schlaunallee 11a, 49751 Sögel, Tel.: 05952
940-101, Homepage: www.ksb-emsland.de.
Unter dem nachfolgenden Link können die aktuellen Informationen und Dokumente auf der Homepage des LK Emsland eingesehen werden:
Quelle: www.emsland.de
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