Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Bei Ihrem Besuch der Servicestelle Ehrenamt der Samtgemeinde Dörpen am 30.07.2020 zeigten sich die Stiftungsvorstände der neuen bundesweiten Anlaufstelle zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements beeindruckt von der Arbeit die hier aufgestellt wird. Nach Angaben der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann kamen dabei „zwei zusammen, die zusammengehören.“
Die Ehrenamtlichen der Samtgemeinde Dörpen haben einen starken Partner mit der Servicestelle Ehrenamt, hier begleiten Hauptamtliche die Ehrenamtlichen.
Mit der neuen Stiftung sollen Vereine und Ehrenamtliche in ganz Deutschland starke Unterstützung bekommen.
Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Das will die neue Stiftung verbessern.
Die Stiftung dient vor allem als Servicestelle und biete Service, Beratung und Qualifizierung an. Wo lassen sich Fördermittel beantragen? Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen? Hier setzt die Stiftung an.
Erstes Förderprogramm: „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind.
Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.
Wie hoch ist der Eigenanteil der Förderung?
Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %.
Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Bitte lesen Sie sich den Förderleitfaden genau durch, dort sind alle Ausgabenarten aufgeführt und auch nicht zuwendungsfähige Ausgaben gelistet.
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
Wer kann einen Antrag stellen?
Bitte stellen Sie ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020.
Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, auf der Grundlage einer
Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs verkürzen.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
Alle Informationen sowie die Anträge zur Förderung erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
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