Hand in Hand für´s Ehrenamt!
Hand in Hand für´s Ehrenamt!

Ehrenamtliches Engagement

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Bei Ihrem Besuch der Servicestelle Ehrenamt der Samtgemeinde Dörpen am 30.07.2020 zeigten sich die Stiftungsvorstände der neuen bundesweiten Anlaufstelle zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements beeindruckt von der Arbeit die hier aufgestellt wird. Nach Angaben der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann kamen dabei „zwei zusammen, die zusammengehören.“

Einen Überblick über die Servicestelle Ehrenamt der Samtgemeinde Dörpen gaben Hermann Wocken (links) und Simone Wagner (Zweite von links).

Die Ehrenamtlichen der Samtgemeinde Dörpen haben einen starken Partner mit der Servicestelle Ehrenamt, hier begleiten Hauptamtliche die Ehrenamtlichen.

Mit der neuen Stiftung sollen Vereine und Ehrenamtliche in ganz Deutschland starke Unterstützung bekommen.

Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Das will die neue Stiftung verbessern.

Die Stiftung dient vor allem als Servicestelle und biete Service, Beratung und Qualifizierung an. Wo lassen sich Fördermittel beantragen? Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen? Hier setzt die Stiftung an.

Erstes Förderprogramm: „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

 

Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind.

 

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
    Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
     
  • Nachwuchsgewinnung
    In diesem Schwerpunkt werden innovative Wege der Nachwuchsgewinnung gefördert sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.
     
  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
    In diesem Schwerpunkt möchte die Stiftung gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

 

Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

 

Wie hoch ist der Eigenanteil der Förderung?
Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %.
Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.
 

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
  • projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
  • begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
  • Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Bitte lesen Sie sich den Förderleitfaden genau durch, dort sind alle Ausgabenarten aufgeführt und auch nicht zuwendungsfähige Ausgaben gelistet.
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Bitte stellen Sie ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020. 

Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, auf der Grundlage einer
Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs verkürzen.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

 

Alle Informationen sowie die Anträge zur Förderung erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

 

HIER FINDEN SIE UNS

Rathaus SG Dörpen

Servicestelle Ehrenamt
Hauptstraße 25
26892 Dörpen

KONTAKT

Während der Sprechzeiten

Telefon: 04963 402 -124
Mail: servicestelle-ehrenamt@doerpen.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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