Informationen für Vereine zum Versicherungsschutz für
ehrenamtlich Tätige
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit den VGH Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen, durch die freiwillig Engagierte in der Freizeit bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement gegen Unfälle
versichert sind und auch Haftpflichtversicherungsschutz genießen. Dieser Rahmenvertrag wurde in Bezug auf Schäden, die aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen entstehen, erweitert.
Dies ist Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Schreibens:
1. Versicherung im freiwilligen Engagement
Die Niedersächsische Landesregierung und die VGH Versicherungen bieten Ehrenamtlichen einen Versicherungsschutz. Und zwar Schutz vor Unfällen, die den Aktiven bei Ausübung Ihres Engagements selbst
zustoßen können. Aber auch einen Haftungsschutz, falls die freiwillige Arbeit dazu führt, dass Dritte in ihrer Gesundheit oder ihren Rechten verletzt werden.
2. Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Verletzung aus Datenschutzgesetzen
Dieser Versicherungsschutz wurde in Bezug auf Schäden, die aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen entstehen, erweitert.
3. Versicherungsschutz gilt nicht für Vereine
Der Versicherungsschutz des Landes schützt nur den einzelnen Ehrenamtlichen, nicht jedoch Vereine. Vereinen wird daher der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen.
Falls eine solche Vereinshaftpflichtversicherung vorhanden ist, sollte dringend geprüft werden, ob die neue Datenschutzklausel bereits enthalten ist oder aufgenommen werden muss.
Bitte entnehmen Sie alle ausführlichen Informationen den Informationssschrieben.
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